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Bemaßung von Gewinden
Bei der Bemaßung der Seitenansicht von Gewindegrundlöchern (Gewindesackloch) im Teilschnitt oder Vollschnitt ist der Gewindekernlochdurchmesser und der Gewindenenndurchmesser zu bemaßen. Desweiteren gilt es die nutzbare (Mindest-) Gewindelänge anzugeben und die Tiefe der Grundlochbohrung zu bemaßen.

Bei Gewindedurchgangslöcher wird nur der Gewindenenndurchmesser bemaßt. Die Gewindetiefe ergibt sich aus der Bemaßung der Werkstückdicke.

Darstellung von Gewinden
>>>"Maschinenelemente" von Roloff / Matek - Das Nachschlagewerk für alle Ingenieure<<<
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