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Technisches Zeichnen

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Technisches Zeichnen - Übungen, Erklärungen, Forum

IHK Prüfung - Technischer Zeichner


Zum Erwerb der Berufsbezeichnung Technischer Zeichner/Technische Zeichnerin - Fachrichtung Maschinen- und Anlagentechnik muss eine Zwischenprüfung und eine Abschlussprüfung der IHK mit folgenden Inhalten absolviert werden:

IHK Zwischenprüfung (vor Ende des 2. Ausbildungsjahres):

- praktischer Teil mit Grundlagen des Technischen Zeichnens wie Grundkonstruktionen und Raumbilder
- schriftlicher Teil mit Fragen zum Zeichnungslesen und zur Werkstoffkunde


IHK Abschlussprüfung (am Ende der Ausbildung):

1. Teil der Prüfung (Gewichtung 50/100):
- Anfertigen von Detailzeichnungen in den benötigten Ansichten, Schnitten und Einzelheiten, mit fertigungs- und funktionsgerechter Bemaßung und Angabe der Oberflächen und Toleranzen.
- Aufgaben bzw. Fragen zu diesen Zeichnungen aus den Bereichen Fertigung, Montage und technische Kommunikation

2. Teil der Prüfung (Gewichtung 25/100):
- Anfertigen von Gruppenzeichnung, Skizze, Plan oder Stückliste
- Aufgaben bzw. Fragen zu diesen Zeichnungen aus den Bereichen Fertigung, Montage und technische Kommunikation

3. Teil der Prüfung (Gewichtung 20/100):
- Gesamtzeichnung

4. Teil Wirtschafts- und Sozialkunde (Gewichtung 5/100):
- Schriftliche Fragen

Zum Bestehen der Abschlussprüfung wird mindestens die Note 4 im Gesamtergebnis und in zwei Aufgabenteilen benötigt. Bei Nichtbestehen darf die Prüfung maximal zweimal wiederholt werden.

Ausbildungsbeschreibung, Ausbildungsinhalte, Ausbildungsvergütung

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