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IHK Prüfung - Technischer Zeichner
Zum Erwerb der Berufsbezeichnung Technischer Zeichner/Technische Zeichnerin - Fachrichtung Maschinen- und Anlagentechnik muss eine Zwischenprüfung und eine Abschlussprüfung der IHK mit folgenden Inhalten absolviert werden:
IHK Zwischenprüfung (vor Ende des 2. Ausbildungsjahres):
- praktischer Teil mit Grundlagen des Technischen Zeichnens wie
Grundkonstruktionen und Raumbilder
- schriftlicher Teil mit Fragen zum Zeichnungslesen und zur Werkstoffkunde
IHK Abschlussprüfung (am Ende der Ausbildung):
1. Teil der Prüfung (Gewichtung 50/100):
- Anfertigen von Detailzeichnungen in den benötigten Ansichten, Schnitten und Einzelheiten, mit fertigungs- und funktionsgerechter Bemaßung und Angabe der Oberflächen und Toleranzen.
- Aufgaben bzw. Fragen zu diesen Zeichnungen aus den Bereichen Fertigung, Montage und technische Kommunikation
2. Teil der Prüfung (Gewichtung 25/100):
- Anfertigen von Gruppenzeichnung, Skizze, Plan oder Stückliste
- Aufgaben bzw. Fragen zu diesen Zeichnungen aus den Bereichen Fertigung, Montage und technische Kommunikation
3. Teil der Prüfung (Gewichtung 20/100):
- Gesamtzeichnung
4. Teil Wirtschafts- und Sozialkunde (Gewichtung 5/100):
- Schriftliche Fragen
Zum Bestehen der Abschlussprüfung wird mindestens die Note 4 im Gesamtergebnis und in zwei Aufgabenteilen benötigt. Bei Nichtbestehen darf die Prüfung maximal zweimal wiederholt werden.
Ausbildungsbeschreibung, Ausbildungsinhalte, Ausbildungsvergütung
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